Beantragung:
- Personliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich
- ausgefülltes Formular fur den Führerscheinantrag
- Formblatt fur die Fahrschulen
- Bescheinigung fur den Erste Hilfe Kurs
- Sehtest
- ein biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Umschreibung: Übersetzung des Ausländischen Führerscheines.
Verwaltungsgebühr ca. 45 €
Fur Schüler die mit 17 Jahren den Führerschein machen:
züsatzlich wird benötigt:
ausgefülltes Beiblatt "Begleitendes Fahren ab 17"
Kopie der Führerscheine und Personalausweise der Begleitpersonen
(- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreigungsregister haben)
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreigungsregister haben)
Pro Person ca. 16 € extra
Adresse:
Kreisverwaltungsreferat
Kraftfahrzeugzulassung und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstatter Str. 2
80686 Munchen
Tel. (089) 233 96090
Fax (089) 233 36275
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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14.30 - 16.30 Uhr